Ihre Steuerkanzlei in Weinheim
Ihre Steuerkanzlei in Weinheim
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist unser größter Ansporn.
Sind Sie Arbeitnehmer, Rentner oder Vermieter und suchen einen Steuerberater in der Region Weinheim, Mannheim oder Heidelberg? - WIR sind für Sie da. -
Steuerberatung für Arbeitnehmer
Geben Sie Ihre Einkommenssteuererklärung in professionelle Hände. Wir ermitteln Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Ihre Aufwendungen für Handwerker und Haushaltshilfen, die Sie gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend machen können.
Wir helfen Ihnen alle möglichen Handlungsspielräume zu nutzen und schützen Sie vor unerwünschten Überraschungen. Unsere Steuerkanzlei berät Sie dabei persönlich und kompetent.
Bitte beachten Sie, die Abgabefrist der Steuererklärung ist der 31. Mai - auf Antrag ist eine Fristverlängerung möglich.
Steuerberatung für Vermieter
Eigentum verpflichtet, bietet aber auch vielfältige Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Möglichkeit von steuerlicher Entlastung und Optimierung.
In der Steuerberatung für Vermieter gehen wir besonders auf folgende Aspekte ein:
Steuerberatung für Rentner
Durch die Rentenreform im Jahr 2005 ist es möglich, dass Sie als Rentner oder Pensionär im Einzelfall wieder steuererklärungspflichtig sind, obwohl Sie über Jahre zuvor keine Steuererklärungen abgeben mussten.
Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob Sie in der Pflicht der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt sind. Daraus resultiert nicht automatsich eine Steuernachzahlung, auch das Gegenteil kann die Prüfung ergeben, denn durch die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 kann eine überhöhte Steuerbelastung bei Ihren Kapitalerträgen entstanden sein. Diese dann zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer würden Sie in einem solchen Fall zurückerstattet bekommen.
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